Familiengeld und steuerliche Familienförderung im Vergleich: Deutschland vs. Österreich
Die finanzielle Unterstützung von Familien ist ein zentraler Bestandteil der Sozialpolitik in Deutschland und Österreich. Dabei unterscheiden sich die Systeme deutlich in ihrer Struktur, Höhe und steuerlichen Ausgestaltung.
In Deutschland erhalten Eltern ein einheitliches Kindergeld, das seit Januar 2025 bei 255 Euro pro Monat und Kind liegt – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, unter bestimmten Bedingungen auch bis zum 25. Lebensjahr.
In Österreich heißt das Äquivalent „Familienbeihilfe“. Diese ist gestaffelt nach dem Alter des Kindes – je älter das Kind, desto höher die Beihilfe. Zusätzlich wird monatlich ein fixer Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro gezahlt. Der Anspruch besteht so lange, wie auch ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Deutschland entlastet Familien zusätzlich über den Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht. Für 2025 liegt dieser bei 9.540 Euro jährlich. Finanzämter prüfen im Zuge des Steuerausgleichs automatisch, ob das Kindergeld oder der Freibetrag für die Familie günstiger ist (Günstigerprüfung).
In Österreich existiert der Familienbonus Plus, ein Absetzbetrag, der direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen wird. Pro Kind unter 18 Jahren sind es 2.000 Euro jährlich, für volljährige Kinder 700 Euro. Der Bonus kann entweder über die Lohnverrechnung monatlich berücksichtigt oder beim Steuerausgleich beantragt werden.
Deutschland bietet zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag – eine einkommensabhängige Leistung von bis zu 250 Euro monatlich. Dieser richtet sich an Familien, deren Einkommen für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht vollständig für die Kinder.
In Österreich existiert der Kindermehrbetrag in Höhe von 700 Euro jährlich. Dieser steht Alleinerziehenden oder Alleinverdienenden mit geringem Einkommen zu, auch wenn sie keine Einkommensteuer zahlen – eine Maßnahme zur Armutsvermeidung bei Kindern.
In Deutschland haben Eltern das Recht auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes. Diese kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Seit Mai 2025 ist es möglich, die Elternzeit rechtsverbindlich per E-Mail beim Arbeitgeber zu beantragen.
Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt eines Kindes. Es beträgt in der Regel 65 % des vorherigen Nettoeinkommens. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich.
Ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für den Anspruch auf Elterngeld.
In Österreich haben berufstätige Eltern Anspruch auf Elternkarenz bis zum zweiten Geburtstag ihres Kindes. Die Karenz beginnt in der Regel nach dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt.
Kinderbetreuungsgeld
Eltern können zwischen zwei Modellen wählen:
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto: Die Höhe variiert je nach Bezugsdauer zwischen 17,65 Euro und 41,14 Euro täglich.
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Es beträgt 80 % des letzten Nettoeinkommens, maximal jedoch 66 Euro pro Tag. Beim einkommensabhängigen Modell ist ein Zuverdienst von bis zu 8.600 Euro pro Jahr erlaubt.
Beide Länder bieten umfassende Unterstützungsleistungen für Eltern, unterscheiden sich jedoch in der Ausgestaltung und den spezifischen Regelungen ihrer Systeme.